von einem Diabetologen der meine Mutter vor dem Eintritt ins Altenpflegeheim betreut hatte habe ich hören müssen, daß die Behandlung meiner Mutter
seit kurzem im Altenheim, sich darauf beschränken soll nur noch das zu essen was ihr schmeckt und keine Orientierung mehr durch messen vor dem Essen und BE Berücksichtigung braucht.
Meine Mutter wunderte sich, daß all dies nicht mehr stattfand und rief mich deshalb an.
Sie ist sehr daran interessiert wie ihre Diabeteswerte sind, auch hier keine Auskünfte vom Pflegepersonal.
Als ich den Arzt nach dem Patiendatenblatt fragte um mir einen tatsächlichen Überblick zu verschaffen, lehnte der das ab obwohl im eien Vorsorgevollmacht vorliegt. Seine Begründung: Schweigepflicht.....
Ich habe eine Vorsorgevollmacht mit der Unterschrift meiner Mutter, der Heimärztin und der Heimleitung, alles beglaubigt!
Was will dieser Arzt erreichen?
Gruß Bwoi
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