wenn die Grosseltern also Vater mütterlicher Seite.
und Mutter väterlicher Seite
beide jung mit 53 und 55 an darmkrebs gestorben.
sind.
muss man dann als Enkel.
früher zur darmspieglung als die normale Vorsorge vorgesehen ist .
oder gilt das nur wenn die Eltern das gehabt hätten ?
wenn ja wie oft muss man gehen?
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