ich habe bei der Geburt meiner Tochter einen Blasenriss erlitten, den man bei Notkaiserschnitt wohl bemerkt hat. (oder beim Kaiserschnitt verursacht hat, das weiss wohl keiner so genau ;o) ) Können dadurch irgendwelche Spätfolgen eintreten?
Und kann ich beim Versorgungsamt eine Erhöhung meines Behinderungsgrades einreichen, oder zählt dies bei denen nicht?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
Fröschli
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